Schutzhaft gegen zurückkehrende Fremdenlegionäre.
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Schutzhaft gegen zurückkehrende Fremdenlegionäre.
Schutzhaft gegen zurückkehrende Fremdenlegionäre.
21.07.1937
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: die Staatspolizei(leit)stellen, die Grenzinspekteure I, II und III, die Referenten der Abteilung III, das Referat I D, nachrichtlich an II D, zur Mitkenntnis dem Reichskriegsminister. Abwehrabteilung z. Hd. des Konteradmirals Canaris, O. V. i. A. - BerlinDie Festhaltung der Fremdenlegionäre nach der Einreise darf in Gefängnissen nur bis zum Abgang des nächsten Schutzwagens nach Kislan (Mingolsheim/Baden) erfolgen.