Schutzhaft gegen zurückkehrende Fremdenlegionäre.

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Schutzhaft gegen zurückkehrende Fremdenlegionäre. 
Schutzhaft gegen zurückkehrende Fremdenlegionäre. 
21.07.1937 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Staatspolizei(leit)stellen, Grenzinspekteure I, II, III, Referenten der Abteilung III, Referat I D nachrichtlich:II D, Reichskriegsminister-Abwehrabteilung - zu Hd. des Herrn Konteradmiral Canaris, o. V. i. A., BerlinLt. Anweisung des Vertreters Reichsminister der Justiz und des Ausw. Amtes sollen zurückkehrende Fremdenlegionäre nicht wie Verbrecher behandelt werden, wenn dieses nicht eine behördliche Ausschreibung erfordert. Richtlinien zu Behandlung und zum Transport straffreier Legionäre von den Grenzstationen bis zum Durchgangslager Kislau/Baden. 

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