Misshandlung politischer Häftlinge.

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Misshandlung politischer Häftlinge. 
Misshandlung politischer Häftlinge. 
08.06.1937 
Art: Vervielfältigung 
Adressat: Generalstaatsanwalt, DüsseldorfBei der Besprechung wurden folgende Fragen behandelt:1. Bei welchen Delikten sind"verschärfte Vernehmunge" zulässig?2. Art der körperlichen Einwirkung?3. Wer ordnet die Vornahme einer"verschärften Vernehmun" an?4. Wer führt die körperliche Einwirkung durch?5. Welche Sicherungen sind gegen die Anwendung verschärfter Vernehmungsmaßnahmen bei Unschuldigen gegeben?6. Wie werden technisch bei der Justiz die Fälle behandelt?a) bei zulässiger Einwirkung?b) bei unzulässiger Einwirkung?c) bei zweifelhafter Zulässigkeit (Grenzfälle)? 

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