"22.05.1937" . . . . . "Es ist notwendig, den Zensurvermerk bei denen von im Hausgefängnis einsitzenden Häftlingen geschriebenen Briefen so unauffällig vorzunehmen, daß es für den Außenstehenden nicht ohne weiteres ersichtlich ist.Weitere Angaben hierzu."@deu . "Briefzensur bei im Hausgefängnis untergebrachten Polizei-Gef."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "Briefzensur bei im Hausgefängnis untergebrachten Polizei-Gef."@deu . .