Nicht angeführt (Wahrnehmung der grenzpolizeilichen Aufgaben).

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Nicht angeführt (Wahrnehmung der grenzpolizeilichen Aufgaben). 
Nicht angeführt (Wahrnehmung der grenzpolizeilichen Aufgaben). 
08.05.1937 
Art: V/A 
Adressat: alle Pol.-BehördenDie Wahrnehmung der grenzpolizeilichen Aufgaben unterliegt ausschließlich der Zuständigkeit des Reichsministers des Innern. Die Bearbeitung obliegt im Geschäftsbereich des Reichsführers-SS dem Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes, der mit der Durchführung das Geheime Staatspolizeiamt betraut.Die Grekos und Grenzpol.-Posten sind Außendienststellen der für den Bezirk zuständigen Staatspolizeistellen. Die Geheime Staatspolizei kann zur Erfüllung ihrer grenzpolizeilichen Aufgaben andere Zweige der Vollzugspol. in Anspruch nehmen. Die herangezogenen Beamten handeln nach Weisung und im Auftrag der Geheimen Staatspolizei. Auszugsweise Abschrift aus R. M. Bl. i. V. 1937 Nr. 20 Seite 753. 

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