Zusammenarbeit der Geheimen Staatspolizei mit den Treuhändern der Arbeit.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-006-074_0418a_jpg an entity of type: Record
24.04.1937
074/0418a.jpg
Zusammenarbeit der Geheimen Staatspolizei mit den Treuhändern der Arbeit.
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: Staatspolizeistelle in DüsseldorfDie Verfolgung der Volksgenossen, (Betriebsführer) die sich Verfehlungen sozialer Art haben zuschulden kommen lassen, ist grundsätzlich den Treuhändern der Arbeit vorbehalten. Soziale Verfehlungen rechtfertigen nicht die Verhängung der Schutzhaft, es sei denn, daß die Inschutzhaftnahme erfolgen soll: a) zu eigenem Schutz des Häftlings, b) wenn der Häftling durch sein Verhalten, insbesondere durch staatsfeindliche Betätigung die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet.