"Adressat: das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin, alle Staatspolizei(leit)stellenVon der Möglichkeit der Anordnung der polizeilichen Haft nach § 22 Abs. 4 der Verordnung vom 04.02.1933 ist abzusehen, da der Verhaftete eine Entscheidung des Amtsrichters herbeiführen kann. In allen diesen Fällen ist die Möglichkeit der Anordnung der Schutzhaft gegeben."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "26.02.1937" . "Polizeihaft nach § 22 d, Verordnung vom 04.02.1933 - RGBl. I S. 35."@deu . . . . "Polizeihaft nach § 22 d, Verordnung vom 04.02.1933 - RGBl. I S. 35."@deu . .