"Adressat: Geheimes Staatspolizeiamt Berlin, Staatspolizei(leit)stellenUm eine richterliche Nachprüfung zu verhindern, soll keine Polizeihaft nach § 22 verhängt werden, sondern die betroffenen Personen in Schutzhaft genommen werden.Anlage zu 435, Folio 301."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "26.02.1937" . "Nicht angeführt (Polizeihaft nach § 22 der Verordnung vom 04.02.1933 - RGBl. I S. 35)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Polizeihaft nach § 22 der Verordnung vom 04.02.1933 - RGBl. I S. 35)."@deu . .