"Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, Oberpräs., RegierungspräsidentDie vorstehende Entlassung verurteilter Hoch- und Landesverräter soll einen Monat vor der Entlassung gemeldet werden. Jeder Schutzhaftfall im Anschluß an die Strafhaft bedarf sorgfältiger Prüfung. Weiter Anordnungen hierzu. Runderlaß vom 27.08.1935 G 1572/35-II 1A1/J. und aufgehoben."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "18.02.1937" . "Mitteilung von der bevorstehenden Strafentlassung in Hoch- und Landesverratssachen."@deu . . . . "Mitteilung von der bevorstehenden Strafentlassung in Hoch- und Landesverratssachen."@deu . .