Mitteilung von der bevorstehenden Strafentlassung in Hoch- und Landesverratssachen.
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Mitteilung von der bevorstehenden Strafentlassung in Hoch- und Landesverratssachen.
Mitteilung von der bevorstehenden Strafentlassung in Hoch- und Landesverratssachen.
18.02.1937
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, Oberpräs., RegierungspräsidentDie vorstehende Entlassung verurteilter Hoch- und Landesverräter soll einen Monat vor der Entlassung gemeldet werden. Jeder Schutzhaftfall im Anschluß an die Strafhaft bedarf sorgfältiger Prüfung. Weiter Anordnungen hierzu. Runderlaß vom 27.08.1935 G 1572/35-II 1A1/J. und aufgehoben.