Beschäftigung ausländischer Ingenieure und Techniker im Wasserstrassenbau.
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15.02.1937
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Beschäftigung ausländischer Ingenieure und Techniker im Wasserstrassenbau.
Art: Fotokopie einer Abschrift
Auf Antrag des Reichs. und Preuß. Arbeitsministeriums ist die Anwendung der oben genannten Verfügung mit Rücksicht auf den Mangel an deutschen Fachkräften auf die Beschäftigung von Ingenieuren und Technikern im Reichswasserstraßenbau ausgedehnt worden.
R. K. M. Nr. 3551/5.36 Abw. III t, vom 13.06.1936,R. K. M. Nr. 3621/6.36 Abw. III t, vom 01.08.1936