Mitteilung von der bevorstehenden Strafentlassung in Hoch- und Landesverratssachen.
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Mitteilung von der bevorstehenden Strafentlassung in Hoch- und Landesverratssachen.
Mitteilung von der bevorstehenden Strafentlassung in Hoch- und Landesverratssachen.
18.01.1937
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: den Reichsanwalt beim Volksgerichtshof, den Generalstaatsanwalt beim Kammergericht, die Generalstaatsanwälte bei den OberlandesgerichtenEs wird angeordnet, daß die bevorstehende Strafentlassung der verurteilten Hoch- und Landesverräter den zuständigen Staatspolizei- oder Staatspolizeileitstellen mitzuteilen ist. Die Mitteilung erfolgt durch Strafanstalt, in der der Verurteilte einsitzt, unter Benutzung eines Vordrucks. Erlaß vom RV vom 18.12.1934 IIIa 25371 ist erwähnt. Formularmuster (Folio 195, 205).