"Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellenVerhängung von Schutzhaft gegen den durch Begnadigung zur Entlassung kommenden oder bereits entlassenen Strafgefangenen ist nur dann anzuordnen, wenn neue, seine politische Unzuverlässigkeit beweisende Gesichtspunkte vorliegen.Mit Begleitschreiben der Dienststelle II 1 A 6692/36-11 1A1/J. vom 15.12.1936."@de . . . . "15.12.1936 - 11.01.1937" . . . . "074/0386a.jpg" . . . "Behandlung amnestierter Strafgefangener."@de . . . "Art: Fotokopie vom Original"@de .