. "Schutzhaft-Behandlung amnestierter Strafgefangener."@deu . "Schutzhaft-Behandlung amnestierter Strafgefangener."@deu . . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "Es wird angeordnet, daß die Inschutzhaftnahme eines amnestierten Strafgefangenen unzulässig ist. Durch die vom Führer erteilte Begnadigung wird zum Ausdruck gebracht, daß der Strafzweck erfüllt und die vorzeitige Rückkehr zu den Angehörigen gerechtfertigt ist."@deu . . . "19.12.1936" . .