Schutzhaft-Behandlung amnestierter Strafgefangener.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-005-074_0378a_jpg an entity of type: RecordSet

19.12.1936 
074/0378a.jpg 
Schutzhaft-Behandlung amnestierter Strafgefangener. 
Art: Fotokopie vom Original 
Es wird angeordnet, daß die Inschutzhaftnahme eines amnestierten Strafgefangenen unzulässig ist. Durch die vom Führer erteilte Begnadigung wird zum Ausdruck gebracht, daß der Strafzweck erfüllt und die vorzeitige Rückkehr zu den Angehörigen gerechtfertigt ist. 

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