Verkehr in den Konzentrationslagern.

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Verkehr in den Konzentrationslagern. 
Verkehr in den Konzentrationslagern. 
15.10.1936 
Art: Fotokopie einer Abschrift vom Original 
Adressat: Kommandanten des Konzentrationslagers Dachau, Li., Sab., Sachsenhausen, Su.1) Im Bereich der Konzentrationslager dürfen sich nur Personen bewegen, die dazu befugt sind.2) Außer dem Chef der Deut. Pol. sind zum Betreten der Konzentrationslager berechtigt:a) die Chefs der drei SS- Hauptämterb) der Verwaltungschef der SSc) der Personalchef Reichsführer-SSd) die Gruppenführer der SS.3) In ihrer Begleitung befindliche Personen,können ohne Kontrolle passieren. Für ihre Zuverlässigkeit trägt der SS-Führer die Verantwortung.4) Alle übrigen SS-Angehörigen, Vertreter von Behörden und Zivilpersonen dürfen Räume, in denen Gefangene untergebracht sind oder beschäftigt werden, 

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