Nicht angeführt (Unanfechtbarkeit polizeilicher Verfügungen staatspolizeilichen Inhalts).

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-005-074_0359a_jpg an entity of type: Record

Nicht angeführt (Unanfechtbarkeit polizeilicher Verfügungen staatspolizeilichen Inhalts). 
Nicht angeführt (Unanfechtbarkeit polizeilicher Verfügungen staatspolizeilichen Inhalts). 
30.09.1936 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Geheimes Staatspolizeiamt (Verteiler für den inneren Dienstbetrieb.) Staatspolizei-(leit)stellenAls Anlage wird der Beschluß des Preuß. OVG - Jur. w 1936, S. 2189 - vom 19.03.1936 übersandt. In dem Beschluß werden Verfügungen staatspolizeilichen Inhalts einer Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte entzogen.Anlage siehe 435, Folio 210-213. 

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