Nicht angeführt (Unanfechtbarkeit polizeilicher Verfügungen staatspolizeilichen Inhalts).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-005-074_0359a_jpg an entity of type: Record
Nicht angeführt (Unanfechtbarkeit polizeilicher Verfügungen staatspolizeilichen Inhalts).
Nicht angeführt (Unanfechtbarkeit polizeilicher Verfügungen staatspolizeilichen Inhalts).
30.09.1936
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Geheimes Staatspolizeiamt (Verteiler für den inneren Dienstbetrieb.) Staatspolizei-(leit)stellenAls Anlage wird der Beschluß des Preuß. OVG - Jur. w 1936, S. 2189 - vom 19.03.1936 übersandt. In dem Beschluß werden Verfügungen staatspolizeilichen Inhalts einer Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte entzogen.Anlage siehe 435, Folio 210-213.