"Die Polizei ist das einzige Vollzugsorgan der Staatsgewalt. Ein Einschreiten anderer SS-Angehöriger bei Gefahr ist nur dann gestattet, wenn die Polizeibehörde nicht benachrichtigt werden kann."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "18.09.1936" . "Polizeiliche Maßnahmen durch die SS."@deu . . . . "Polizeiliche Maßnahmen durch die SS."@deu . .