Polizeiliche Maßnahmen durch die SS.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-005-074_0351a_jpg an entity of type: RecordSet

18.09.1936 
074/0351a.jpg 
Polizeiliche Maßnahmen durch die SS. 
Art: Fotokopie vom Original 
Die Polizei ist das einzige Vollzugsorgan der Staatsgewalt. Ein Einschreiten anderer SS-Angehöriger bei Gefahr ist nur dann gestattet, wenn die Polizeibehörde nicht benachrichtigt werden kann. 

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