Polizeiliche Maßnahmen durch die SS.
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18.09.1936
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Polizeiliche Maßnahmen durch die SS.
Art: Fotokopie vom Original
Die Polizei ist das einzige Vollzugsorgan der Staatsgewalt. Ein Einschreiten anderer SS-Angehöriger bei Gefahr ist nur dann gestattet, wenn die Polizeibehörde nicht benachrichtigt werden kann.