Polizeiliche Maßnahmen durch die SS.

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Polizeiliche Maßnahmen durch die SS. 
Polizeiliche Maßnahmen durch die SS. 
18.09.1936 
Art: Fotokopie vom Original 
Die Polizei ist das einzige Vollzugsorgan der Staatsgewalt. Ein Einschreiten anderer SS-Angehöriger bei Gefahr ist nur dann gestattet, wenn die Polizeibehörde nicht benachrichtigt werden kann. 

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