"2) Die Beamten und Hilfskräfte des Pol.-Gefängnisdienstes haben den Gruß der Gefangenen nicht mit dem Deutschen Gruß, sondern in anstaltsüblicher Weise und mit der gebotenen Zurückhaltung zu erwidern."@deu . "Anwendung des Deutschen Grußes durch polit. Schutzhäftlinge."@deu . . "Anwendung des Deutschen Grußes durch polit. Schutzhäftlinge."@deu . "11.09.1936" . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . . . . .