. . "2) Die Beamten und Hilfskräfte des Pol.-Gefängnisdienstes haben den Gruß der Gefangenen nicht mit dem Deutschen Gruß, sondern in anstaltsüblicher Weise und mit der gebotenen Zurückhaltung zu erwidern."@de . "074/0350a.jpg" . . . "Anwendung des Deutschen Grußes durch polit. Schutzhäftlinge."@de . "11.09.1936" . . "Art: Fotokopie vom Original"@de . . . . . .