"Adressat: die Polit. Polizeien der Länder, die Staatspolizeistellen in Preußen, die Dienststellen der Abteilungen II und III im HauseRunderlaß des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern, vom 22.11.1935, III C II 13 Nr. 134/35, betr. den Deutschen Gruß in den Polizeigefängnissen, ist auch auf die politische Schutzhäftlinge anzuwenden."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "07.08.1936" . "Anwendung des Deutschen Grußes durch politische Schutzhäftlinge."@deu . . . . "Anwendung des Deutschen Grußes durch politische Schutzhäftlinge."@deu . .