Vorübergehende Unterbringung zurückkehrender Fremdenlegionäre im Durchgangslager Kislau.
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Vorübergehende Unterbringung zurückkehrender Fremdenlegionäre im Durchgangslager Kislau.
Vorübergehende Unterbringung zurückkehrender Fremdenlegionäre im Durchgangslager Kislau.
20.06.1936
Art: Fotokopie vom Original
5. Einzelne Punkte der Verpflichtungserklärung dürfen vor Ablauf der 3-jährigen Bewährungsfrist geändert werden.6. Bei Verstößen gegen die Verpflichtungserklärung ist der Legionär in Sch. zu nehmen und in Konzentrationslager einzuweisen.7. Umherwandernde ehem. Legionäre haben ebenfalls eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Aufenthalt in Kislau kommt nicht in Frage.8. Ausländische Fremdenlegionäre sind in Ausweisungshaft zu nehmen und aus dem Reichsgebiet abzuschieben. Verpflichtungserklärung (I197, Folio 150-151) beigefügt.