Vorübergehende Unterbringung zurückkehrender Fremdenlegionäre im Durchgangslager Kislau.

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Vorübergehende Unterbringung zurückkehrender Fremdenlegionäre im Durchgangslager Kislau. 
Vorübergehende Unterbringung zurückkehrender Fremdenlegionäre im Durchgangslager Kislau. 
20.06.1936 
Art: Fotokopie vom Original 
1. Aus der Fremdenlegion zurückkehrende Reichsangehörige sind zu vernehmen und dem Durchgangslager Kislau (Baden) zuzuführen. Lichtbilder sind abzunehmen.2. In Kislau sind die Legionäre auf ihren Gesundheitszustand zu untersuchen. Bei Verdacht auf nur vorübergenden Aufenthalt in Deutschland ist die Aufenthaltsdauer im Durchgangslager über 2 Monate auszudehnen.3. Nur in Ausnahmefällen ist von der Einlieferung in Kislau Abstand zu nehmen.4. Jeder Legionär hat vor seiner Entlassung aus dem Durchgangslager eine Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. 

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