"Es besteht kein Bedenken gegen eine Verwendung einzelner deutsch-österreichischer, sudetendeutscher deutsch-polnischer oder Danziger Ingieneure, also deutschstämmiger Personen, im deutschen Straßenbau unter der Voraussetzung, daß eine Nachprüfung über polit. Zuverlässigkeit unter Heranziehung der befähigten Stellen vorgenommen wurde.Solche Stellen sind für:a) Deutsch-österreichische polit. Flüchtlinge das Flüchtlingshilfswerk der NSDAP Berlin W 35, Viktoriastr. 6."@de . . "074/0311a.jpg" . . "13.06.1936" . . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@de . . . "Abw. Nr. 3001/5.35g (III Wi.) vom 17.03.1936Abw. Nr. 4146/11-35 g (III Wi) vom 17.06.1935Abw. Nr. 3009/4.36 g (III Wi) vom 18.04.1936"@de . . . "Ausländische Arbeitnehmer in Rüstungsbetrieben."@de . . . .