Ausländische Arbeitnehmer in Rüstungsbetrieben.

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Ausländische Arbeitnehmer in Rüstungsbetrieben. 
Ausländische Arbeitnehmer in Rüstungsbetrieben. 
13.06.1936 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Es besteht kein Bedenken gegen eine Verwendung einzelner deutsch-österreichischer, sudetendeutscher deutsch-polnischer oder Danziger Ingieneure, also deutschstämmiger Personen, im deutschen Straßenbau unter der Voraussetzung, daß eine Nachprüfung über polit. Zuverlässigkeit unter Heranziehung der befähigten Stellen vorgenommen wurde.Solche Stellen sind für:a) Deutsch-österreichische polit. Flüchtlinge das Flüchtlingshilfswerk der NSDAP Berlin W 35, Viktoriastr. 6. 

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