Heranziehung der polit. Schutzhäftlinge zum aktiven Wehrdienst.
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Heranziehung der polit. Schutzhäftlinge zum aktiven Wehrdienst.
Heranziehung der polit. Schutzhäftlinge zum aktiven Wehrdienst.
12.06.1936
Art: Fotokopie vom Original
Heranziehung der polit. Schutzhäftlinge zum aktiven Wehrdienst werden folgende grundsätzliche Anordnung erlassen:I AllgemeinesEs ist zu unterscheiden zwischen1. Wehrpflichtigen2. DienstpflichtigenII. Polizeiliche Ermittlungen oder Maßnahmen gegen Wehr- und Dienstpflichtige.1. Wehr- und Dienstpflichtige unterliegen erst mit dem Tage der Einberufung der Militärgerichtsbarkeit.2. Die Befugnisse der Pol. gegenüber Angehörigen der Wehrmacht sind in den Richtlinien des Reichskriegsministers"Polizei und Wehrmach".