Heranziehung der polit. Schutzhäftlinge zum aktiven Wehrdienst.

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12.06.1936 
074/0306a.jpg 
Heranziehung der polit. Schutzhäftlinge zum aktiven Wehrdienst. 
Art: Fotokopie vom Original 
Heranziehung der polit. Schutzhäftlinge zum aktiven Wehrdienst werden folgende grundsätzliche Anordnung erlassen:I AllgemeinesEs ist zu unterscheiden zwischen1. Wehrpflichtigen2. DienstpflichtigenII. Polizeiliche Ermittlungen oder Maßnahmen gegen Wehr- und Dienstpflichtige.1. Wehr- und Dienstpflichtige unterliegen erst mit dem Tage der Einberufung der Militärgerichtsbarkeit.2. Die Befugnisse der Pol. gegenüber Angehörigen der Wehrmacht sind in den Richtlinien des Reichskriegsministers"Polizei und Wehrmach". 

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