Erkennungsdienstliche Behandlung von Schutzhaftgefangenen.

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Erkennungsdienstliche Behandlung von Schutzhaftgefangenen. 
Erkennungsdienstliche Behandlung von Schutzhaftgefangenen. 
19.05.1936 
Art: Fotokopie vom Original 
Ein Erkennungsdienst wurde im Konzentrationslager Dachau selbst geschaffen, der alle neuzugehenden und die zur Entlassung kommenden Personen erkennungsdienstlich behandelt, also Lichtbilder, Fingerabdrücke und Personenbeschreibungen aufnimmt, wenn dies nicht schon von den Einweisungsbehörden geschehen ist. Alle Schutzhaftgefangenen sind grundsätzlich nach ihrer Festnahme erkennungsdienstlich zu behandeln. 

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