Ausländische Arbeitnehmer in Rüstungsbetrieben.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-005-074_0284a_jpg an entity of type: RecordSet
30.04.1936
074/0284a.jpg
Ausländische Arbeitnehmer in Rüstungsbetrieben.
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Pol. der Länder, alle preuß. Staatspolizeistellen, Grenzinspekteure, Referenten III A bis J, Sicherheitshauptamt durch Referat I-DUm Irrtümer zu vermeiden, wird im Nachgang zu o. a. Verfg. mitgeteilt, daß die A.-St. auch bei Ausländern, die nicht im Anstellungsverhältnis stehen und sich zur Ausbildung in einem Werk aufhalten, nach den gegebenen Richtlinien zu entscheiden haben.
Schr. der Abwehr-Abteilung des Reichskriegsministeriums Nr. 3009/4.36 g. Abw. (Wi-W III) vom 18.04.1936 und Nr. 4146/II. 35 g. Abw. III (III Wirtschaft) vom 17.03.1936