"Adressat: alle StaatspolizeistellenNachrichtl. an Dienststellen im Hause,Herrn Ob. und RegierungspräsidentBeschwerde gegen politisch-polizeiliche Verfügungen.Verfügungen in Angelegenheiten der Geheimen Staatspolizei unterliegen nicht der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte, und können nur durch Dienstaufsichtsbeschwerde angefochten werden. Zur Entscheidung der Dienstaufsichtsbechwerde ist das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin zuständig."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "09.03.1936" . "Nicht angeführt (Allgemeine Bestimmungen über sicherheitspolizeiliche Exekutiv- und Zwangsmaßnahmen)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Allgemeine Bestimmungen über sicherheitspolizeiliche Exekutiv- und Zwangsmaßnahmen)."@deu . .