Verhaftungen auf deutschen Schiffen.

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Verhaftungen auf deutschen Schiffen. 
Verhaftungen auf deutschen Schiffen. 
20. Jahrhundert 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: alle Politischen Polizeien der Länder, alle Staatspolizeistellen in Preußen, alle Dienststellen im Hause, nachrichtlich an den Reichs- und Preußischen Minister des InnernDie Kapitäne auf deutschen Schiffen haben nicht das Recht, jemanden in Haft zu nehmen. Der richtige Weg für die Verhaftungen an Bord ist, daß die deutsche Staatsanwaltschaft oder die deutsche Behörde die zuständige ausländische Behörde um Verhaftung des betreffenden Passagiers an Bord und Auslieferung an Deutschland ersucht, worüber Staatsverträge bestehen.Weiter Angaben hierzu. 

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