"Adressat: alle Pol.-Direktionen, Staatspolizeiämter, Bezirksämter, Bezirksamtaußensitze, Stadtkommissare, nachrichtlich an die Kreisreg., Oberbürgermeister, kreisunmittelbaren StädteEs wird angeordnet, daß Geistliche beider Konfessionen nur nach vorheriger Zustimmung der B. P. P. in Schutz- bzw. Polizeihaft genommen werden dürfen."@deu . . "Schutzhaft von Geistlichen."@deu . . . "12.12.1935" . . "Schutzhaft von Geistlichen."@deu . . "Art: Fotokopie vom Original"@deu .