Schutzhaft von Geistlichen.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-004-074_0243a_jpg an entity of type: Record
Schutzhaft von Geistlichen.
Schutzhaft von Geistlichen.
12.12.1935
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: alle Pol.-Direktionen, Staatspolizeiämter, Bezirksämter, Bezirksamtaußensitze, Stadtkommissare, nachrichtlich an die Kreisreg., Oberbürgermeister, kreisunmittelbaren StädteEs wird angeordnet, daß Geistliche beider Konfessionen nur nach vorheriger Zustimmung der B. P. P. in Schutz- bzw. Polizeihaft genommen werden dürfen.