Befugnisse der Reichsanwälte in Schutzhaftangelegenheiten.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-004-074_0238a_jpg an entity of type: Record

06.12.1935 
074/0238a.jpg 
Befugnisse der Reichsanwälte in Schutzhaftangelegenheiten. 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: stellv. Chef und Inspekteur der preuß. Geheimen StaatspolizeiEin Rechtsanwalt, der die Interessen eines Schutzhäftlings vertritt, besitzt dieselben Rechte wie jeder andere Staatsbürger. Schriftl. Gesuche dürfen eingereicht werden, dagegen ist die Einsicht in die Akten der polit. Polizei nicht erlaubt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des im Bezug genannten Erlasses. 
Verfügung-Br. Nr. 32762/35II 1D vom 11.04.1935 (I120, Folio 37) 

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