Befugnisse der Reichsanwälte in Schutzhaftangelegenheiten.
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Befugnisse der Reichsanwälte in Schutzhaftangelegenheiten.
Befugnisse der Reichsanwälte in Schutzhaftangelegenheiten.
06.12.1935
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: stellv. Chef und Inspekteur der preuß. Geheimen StaatspolizeiEin Rechtsanwalt, der die Interessen eines Schutzhäftlings vertritt, besitzt dieselben Rechte wie jeder andere Staatsbürger. Schriftl. Gesuche dürfen eingereicht werden, dagegen ist die Einsicht in die Akten der polit. Polizei nicht erlaubt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des im Bezug genannten Erlasses.