"Adressat: a) alle Staatspolizeistellenb) an die Polit. Poliz. der Länder (außer Preußen) Polit. Polizeikommandeur der LänderEs wird angeordnet, daß jeder Waffengebraucha) dem Leiter der Staatspolizeistelleb) dem Leiter der dortigen Behörde schriftlich gemeldet werden muß."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "23.09.1935" . "Nicht angeführt (Waffengebrauch und Meldung über Waffengebrauch)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Waffengebrauch und Meldung über Waffengebrauch)."@deu . .