Haftprüfungstermine in Schutzhaftsachen.
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Haftprüfungstermine in Schutzhaftsachen.
Haftprüfungstermine in Schutzhaftsachen.
14.09.1935
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: alle Staatspolizeistellen in Preußen, alle Dienststellen der Hauptabteilungen II und III im HauseBemerkungen zu der Dauer der Schutzhaft. Nachdrücklich wird hingewiesen auf:a) Die 3-monatliche Nachprüfung der Begründung der Schutzhaft, Erlaß des Reichsministers des Innern, vom 12.04.1934/26.04.1934 - I 3311 A/28.02./17.04.b) Die beanstandete Führung eines Schutzhäftlings im Konzentrationslager heißt nicht, daß die Verlängerung der Schutzhaft gerechtfertigt ist.c) Die festgesetzten Haftprüfungstermined) Die Rücksicht bei der Festnahme auf den Betroffenen und seine Angehörigen.