Nicht angeführt (Entlassung von staatsfeindlichen Personen).

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Nicht angeführt (Entlassung von staatsfeindlichen Personen). 
Nicht angeführt (Entlassung von staatsfeindlichen Personen). 
27.08.1935 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Adressat: alle Pr. Staatspolizeistellen, alle außerpreuß. Politischen PolizeienEs wird angeordnet, daß:1) bei allen Personen, die vom Volksgerichtshof abgeurteilt werden, der Entlassungstag und das Entlassungslager bei den Staatsanwaltschaften der Oberlandesgerichte zu erfragen ist, damit die Rückführung (in Konzentrationslager) beantragt werden kann.2) bei Personen, die von Strafsenaten der Oberlandesgerichte abgeurteilt werden, von Fall zu Fall geprüft werden sollen, ob mit Rücksicht auf ihre frühere Tätigkeit die Rückführung nach Strafverbüßung in die Wege zu leiten ist. 

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