"Adressat: alle Staatspolizeistellen, Abteilung I, Hauptabteilung II und III, die LandesregierungenVerhängung von Schutzhaft oder Ermittlungsverfahren gegen Beamte bedarf der vorherigen Zustimmung bzw. Benachrichtigung der vorgesetzten Dienststellen."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "17.06.1935 - 03.07.1935" . "Nicht angeführt (Verhängung von Schutzhaft gegen Beamte)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Verhängung von Schutzhaft gegen Beamte)."@deu . .