"Adressat: die Landesregierungen (für Preußen den Pr. Min. Präs. - Geheime Staatspolizei, für Baden den Badischen MdI)alle Staatspolizeistellen, Abteilung I, Hauptabteilung II, IIIEs wird angeordnet.1) Verhängung von Schutzhaft gegen Beamte bedarf der vorherigen Zustimmung der vorgesetzten Dienststelle2) Ein Ermittlungsverfahren gegen Beamte bedarf der vorherigen Benachrichtigung der vorgesetzten Dienststelle."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "17.06.1935 - 03.07.1935" . "Nicht angeführt (Verhängung von Schutzhaft gegen Beamte)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Verhängung von Schutzhaft gegen Beamte)."@deu . .