Nicht angeführt (Verhängung von Schutzhaft gegen Beamte).

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-004-074_0177a_jpg an entity of type: RecordSet

17.06.1935 - 03.07.1935 
074/0177a.jpg 
Nicht angeführt (Verhängung von Schutzhaft gegen Beamte). 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Adressat: die Landesregierungen (für Preußen den Pr. Min. Präs. - Geheime Staatspolizei, für Baden den Badischen MdI)alle Staatspolizeistellen, Abteilung I, Hauptabteilung II, IIIEs wird angeordnet.1) Verhängung von Schutzhaft gegen Beamte bedarf der vorherigen Zustimmung der vorgesetzten Dienststelle2) Ein Ermittlungsverfahren gegen Beamte bedarf der vorherigen Benachrichtigung der vorgesetzten Dienststelle. 

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