Anrechnung von Schutzhaft auf die Strafzeit.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-004-074_0176a_jpg an entity of type: Record
17.06.1935
074/0176a.jpg
Anrechnung von Schutzhaft auf die Strafzeit.
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: die GeneralstaatsanwälteDurch Erlaß vom 07.06.1935 RP. 2695/35 ist mitgeteilt worden, daß die Schutzhaft auf die Strafzeit angerechnet werden soll, es sei denn, daß es sich um führende kommunistische Funktionäre handelt, bei denen die Schutzhaft als Abwehrmaßnahme und ohne Zusammenhang mit einer einzelnen Straftat verfügt worden ist.