"Adressat: alle Dienststellen im HauseEs ist verboten, weibliche Häftlinge in das Gefängnis im Hause einzuliefern oder dort unterzubringen. Weibliche Häftlinge, die vom Frauengefängnis angefordert werden, sind sofort von der Dienststelle zu vernehmen und wenn dies nicht möglich ist, zur Vernehmung oder zum Abtransport zu verwahren."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "29.05.1935" . "Weibliche Häftlinge."@deu . . . . "Weibliche Häftlinge."@deu . .