"074/0161a.jpg" . "Adressat: die Staatspolizeistelle in BreslauBei der Vorführung von auswärts festgenommenen Personen ist das betr. Amtsgericht darauf hinzuweisen, daß seine Zuständigkeit zum Erlaß des Haftbefehls aus § 125 Abs. 2 Strafprozessordnung herzuleiten ist. Weiter Angaben hierzu."@de . . "09.05.1935" . . . . "Vorführung von auswärts festgenommenen Personen vor dem Amtsgericht in Breslau."@de . . "Bericht vom 08.04.1935 - Abt. II. Nr. 3835/35"@de . . . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@de . . .