"Adressat: die Staatspolizeistelle in BreslauBei der Vorführung von auswärts festgenommenen Personen ist das betr. Amtsgericht darauf hinzuweisen, daß seine Zuständigkeit zum Erlaß des Haftbefehls aus § 125 Abs. 2 Strafprozessordnung herzuleiten ist. Weiter Angaben hierzu."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "09.05.1935" . "Vorführung von auswärts festgenommenen Personen vor dem Amtsgericht in Breslau."@deu . . . . "Vorführung von auswärts festgenommenen Personen vor dem Amtsgericht in Breslau."@deu . .