Vorführung von auswärts festgenommenen Personen vor dem Amtsgericht in Breslau.
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Vorführung von auswärts festgenommenen Personen vor dem Amtsgericht in Breslau.
Vorführung von auswärts festgenommenen Personen vor dem Amtsgericht in Breslau.
09.05.1935
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: die Staatspolizeistelle in BreslauBei der Vorführung von auswärts festgenommenen Personen ist das betr. Amtsgericht darauf hinzuweisen, daß seine Zuständigkeit zum Erlaß des Haftbefehls aus § 125 Abs. 2 Strafprozessordnung herzuleiten ist. Weiter Angaben hierzu.