Unterbringung von Schutzhäftlingen bis zur Überführung in ein Konzentrationslager.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-004-074_0149a_jpg an entity of type: Record

21.03.1935 - 03.04.1935 
074/0149a.jpg 
Unterbringung von Schutzhäftlingen bis zur Überführung in ein Konzentrationslager. 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Adressat: alle StaatspolizeistellenMit dem Erlaß vom 07.02.1935 - IIICII 22 Nr.526/34 wird angeordnet, daß bis zur Überführung in ein Konzentrationslager die Schutzhäftlinge in einem Justizgefängnis untergebracht werden sollen, wenn sich an dem Ort der Verwaltung oder in dessen Nähe kein geeignetes Polizeigefängnis befindet.Bezugnahme auf den Runderlaß (nicht veröffentlicht) vom 14.10.1933II G. 1600/14.10.33. 

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