"Adressat: alle Dienststellen des HausesAlle Dienststellen sind verpflichtet von der Inhaftnahme der im Hause Beschäftigten der Abteilung I Kenntnis zu geben."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "15.03.1935" . "Nicht angeführt (Inhaftnahme von im Hause Beschäftigten)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Inhaftnahme von im Hause Beschäftigten)."@deu . .