"Adressat: sämtliche Dienststellen der Hauptabteilung IIIErgänzung zum Runderlaß vom 25.02.1935 B. Nr. 31694/35II 1D, Haft-Allg.511Es ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob der Schutzhäftling versorgungsbezugsberechtigt ist. Prüfung ist in der Schutzhaftakte zu vermerken."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "11.03.1935" . "Ruhen der Versorgungsbezüge bei Schutzhäftlingen."@deu . . . . "Ruhen der Versorgungsbezüge bei Schutzhäftlingen."@deu . .