Ruhen der Versorgungsbezüge bei Schutzhäftlingen.
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25.02.1935
074/0130a.jpg
Ruhen der Versorgungsbezüge bei Schutzhäftlingen.
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: Oberpräsidenten Regierungspräsidenten, Polizeipräsidenten Berlin und alle StaatspolizeistellenIn der Anlage die Bestimmungen (ohne Anlage)Angabe der Namen in Schutzh. genommener Personen obliegt den Behörden, die Schutzhaft anordnen.Meldung nicht nur in Konzentrationslager eingewiesener Personen, sondern aller, die in Schutzhaft genommen werden und auf die die Voraussetzung § 75 Abs. 1 des Gesetzes vom 30.06.1933 zutreffen.