Schutzhaft.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-004-074_0126a_jpg an entity of type: RecordSet

01.02.1935 
074/0126a.jpg 
Schutzhaft. 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Polizeidirektionen, Staatspolizeiämter, Bezirksämter, Stadtkommissäre und Kreisreg.In allen Fällen, in welchen Schutzhaft auf Antrag von Partei-, SA-, oder SS-Dienststellen verhängt wurde, ist vor Aufhebung derselben, unbeschadet der pflichtgemäßen Entscheidung des Behördenvorstandes, die beantragende Stelle zur gutachtlichen Stellungnahme aufzufordern. Etwaige Einwendungen sind, falls sie sachlich hinreichend begründet sind, bei der Entscheidung über die Aufhebung zu berücksichtigen. 

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