Inschutzhaftnahme von Betriebsführern.

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Inschutzhaftnahme von Betriebsführern. 
Inschutzhaftnahme von Betriebsführern. 
29.12.1934 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Adressat: sämtliche StaatspolizeistellenBei Inschutzhaftnahme asozialer Betriebsführer ist mit den Treuhändern der Arbeit zusammen zu arbeiten. Die Verfolgung derjenigen Volksgenossen, die sich Verfehlungen lediglich sozialer Art haben zu Schulden kommen lassen, ist grundsätzlich den Treuhändern der Arbeit bzw. der sozialen Ehrengerichtsbarkeit vorzuhalten.Der Erlaß des Reichsarbeitsmin. IIG.1021 H. 19.05.33, vom 30.06.1933, und des Reichsministers des Innern-I 3311A/28.3, vom 12.04.1934 sind erwähnt. 

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