"Arbeitshaus Rebdorf auflösen und Etat und Insassen auf Dachau zu überschreiben.Nach Ziffer III soll der Tagessatz durch Arbeitsverdienst abgedeckt werden. Das Konzentrationslager Dachau unterhält nur solche Betriebe, die für die Existenz des Lagers lebensnotwendig sind, ohne sie wäre mit dem Tagessatz von 1,50 (für Schutzhäftlinge) nicht auszukommen.Außerdem werden verschiedene Lehrwerkstätten unterhalten."@deu . "Art: Abschrift"@deu . "05.11.1934" . "Arbeitszwang (§ 20 RFV) Stellungnahme und Vorschlag zum Entschließungsentwurf."@deu . . . . "Arbeitszwang (§ 20 RFV) Stellungnahme und Vorschlag zum Entschließungsentwurf."@deu . .